Das Mediationszimmer stellt sich vor…

„Nicht der Konflikt ist das Problem, sondern die Art und Weise, wie wir damit umgehen.“ (Faller, 2002, S. 16)

Was ist das Mediationszimmer

  • Das Mediationszimmer ist vor allem (aber nicht nur) „Erste Hilfe“ bei Unterrichtsstörungen oder Verstößen gegen unsere Sozialtrainingsregeln durch den/die Schüler*in.
  • Es dient aber auch als Ort der Konfliktlösung zwischen den Schüler*innen und der Konfliktprävention.

Mediation bedeutet „wörtlich“ friedensstiftende, versöhnende Vermittlung – in diesem Sinne agieren wir bei unserer Arbeit.

Grundsätzlich gehen wir immer davon aus, dass ein Konflikt eher daraus resultiert, dass zwei Konfliktparteien nicht wissen, wie sie ein Problem lösen sollen, als dass sie es nicht lösen wollen.

Zunächst hören wir uns die Anliegen und Standpunkte der Kontrahenten oder einzeln geschickten Schülern*innen an, stellen dann eine direkte Verbindung zwischen den Beteiligten oder dem Fehlverhalten her. Hier ist Raum für Interessen, Gefühle und die Probleme der Beteiligten.

Im geschützten Raum eines solchen von uns geschulten Fachkollegen*innen begleiteten Gespräches können sie Verständigung und neues Vertrauen zueinander entwickeln und schließlich gemeinsam zu einer Lösung des Konfliktes finden. Ein wichtiger Bestandteil in diesem Prozess sind unsere Schul- und Sozialregeln.

Ziel ist oft zunächst eine Deeskalation und dann durch Reflexion und das Aufzeigen von Handlungsalternativen zu einer konstruktiveren und gewaltfreien Konfliktkultur zu kommen.

Bei Unterrichtsstörungen ist es bei Lehrkräften im Übrigen schlichtweg so, dass er oder sie im Unterricht der Mehrheit verpflichtet ist, die in Ruhe lernen möchten. Aus Zeitmangel schickt sie deshalb die Schüler ins Mediationszimmer.

Wann kommt ein Schüler*in ins Mediationszimmer?

  • bei wiederholten Unterrichtsstörungen,
  • bei Konflikten wie Beleidigungen, Mobbing (evtl. Weiterleitung an die Schulsozialarbeit), Gewalttätigkeiten,
  • freiwilliger Besuch bei individuellen Problemen – „zum Reden“,
  • Gespräche über „häufiges Zuspätkommen“, Verweigerung der Mitarbeit,
  • Konflikte zwischen den am Schulleben Beteiligten oder
  • wiederholtes Verstoßen gegen die im Schulvertrag gemeinsam unterzeichneten Schulregeln.

Welche Konsequenzen hat der häufige Besuch des Mediationszimmers für den/die Schüler*in?

  • Die Lehrkraft, die den/die Schüler*in ins Mediationszimmer schickt, trägt dies umgehend ins Klassenbuch ein.
  • Nach dreimaligen Beratungen im Mediationszimmer erfolgt ein Elterngespräch mit oder ohne Klassenlehrer*in. Die Klassenleitung wird auf jeden Fall konsultiert.

Das Mediationszimmer empfiehlt einen Antrag auf Klassenkonferenz nach häufigen Besuchen, um weitergehende pädagogische Maßnahmen zu ergreifen.